1. Vorsitzender | |
2. Vorsitzender | |
Geschäftsführer | |
Schatzmeister | |
Schriftführer / Pressewart | |
Jugendwart Fußball | |
1. Spartenleiter Fußball | |
2. Spartenleiter Fußball | |
Spartenleiterin Gymnastik und Zumba | |
Spartenleiter Darts |
Vorstand ( § 26 BGB)
a) die / der 1. Vorsitzende
b) die / der 2. Vorsitzende
c) die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer
d) die 1. Schatzmeisterin / der 1. Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.